Beim Symposion Verbotene Filme letzte Woche im Arsenal war der Film „Todesboten“ von Reproducts, 1994 – Info hier – einer der vieldiskutierten Beiträge. Mashup-Collagen wie das der ZDF-Serie „Der Kommissar“ dürfte es aus urheberrechtlichen Gründen nicht geben, jedenfalls darf man sie nicht zeigen. Kultur muss man konsumieren, man darf nicht mit ihr spielen. Man darf sie nicht samplen, um Neues entstehen zu lassen. – Die originellen wie erschütternden Beispiele waren zahleich.
Auch Musikrechte werden für Filmschaffende immer wieder zu Todesboten: Selbst kurze Ausschnitte von Musikstücken können mehrere tausend Euro kosten. Geschätzte 15 Prozent der in Deutschland entstehenden Kurzfilme wird eine Auswertung verweigert, da die Rechteinhaber in der Regel keine anteilige Gewinnausschüttung zulassen, sondern auf unverhältnismäßig horrenden Pauschalen bestehen.
In beiden Fällen, der Nutzung des Kulturguts in Bild wie in Ton, ist eine Revision der juristischen Sachlage überfällig.